Satzung

Satzung und Ordnungen

Satzung

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Platzordnung

Leitgedanke:

Innerhalb des Vereinsgeländes gilt für jeden das gleiche Recht.

 

1.

Jeder Hundehalter ist auch innerhalb des Geländes für seinen Hund haftbar.

 

2.

Alle Hunde müssen an Trainings- und Veranstaltungstagen angeleint sein und dürfen auf gar keinen Fall frei umherlaufen.

 

3.

Rauflustige Hunde müssen einen Maulkorb tragen und sind so zu beaufsichtigen, dass keine Beißereien entstehen können. Krallenhalsbänder dürfen nicht verwendet werden.

 

4.

Kranke und läufige Hündinnen müssen unbedingt im Interesse der Allgemeinheit ferngehalten werden.

 

5.

Aus Sicherheitsgründen sollen Spielereien, sowie das Füttern von Hunden nur unter Aufsicht erfolgen.

 

6.

Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Platzgelände erfolgt auf eigene Gefahr.

 

7.

Es sollte im Interesse eines jeden Hundehalters liegen, das Platzgelände von sämtlichen Unrat freizuhalten. Auf keinen Fall dürfen Plastik-Gegenstände oder Glas herumliegen, bzw. auf dem Platz geworfen werden. Kothaufen müssen entfernt werden in bereitstehenden Behälter.

 

8.

Ehrenpflicht eines jeden Hundefreundes und Mitgliedes sollte es sein, bei anfallenden Arbeiten nach Kräften mitzuwirken, um durch gemeinsame Arbeit das Platzgelände, sowie das Klubheim in einem ordnungsgemäßen

Zustand zu erhalten.

 

9.

Eltern sind für Ihre Kinder verantwortlich.

 

10.

Jeder Gast, Besucher, sowie alle Mitglieder müssen die Platzanlage so verlassen, dass sich keinerlei Beanstandungen ergeben können.

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